EU-Einreise-/Ausreisesystem jetzt europaweit aktiv
Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union wurde am 12. Oktober 2025 offiziell gestartet und verändert grundlegend, wie Nicht-EU-Bürger in den Schengen-Raum einreisen. Das neue digitale Grenzkontrollsystem verlangt von allen Besuchern von außerhalb der EU die Registrierung ihrer biometrischen Daten – Fingerabdrücke und Gesichtsscans – und ersetzt damit das traditionelle Passstempelsystem. Dies betrifft Reisende aus den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien und über 60 weiteren Ländern, die eines der 29 teilnehmenden europäischen Länder besuchen.
Die Europäische Kommission bestätigte am 30. Juli 2025, dass alle EU-Mitgliedstaaten die technische Bereitschaft für den Systemstart erreicht haben. Die Implementierung erfolgt jedoch schrittweise über einen Zeitraum von sechs Monaten, wobei der vollständige Betrieb bis zum 10. April 2026 erwartet wird.
Wichtige Änderungen bei den Einreisebestimmungen für Europa
Das EES führt mehrere wesentliche Änderungen bei den Grenzkontrollverfahren für Nicht-EU-Staatsangehörige ein:
- Biometrische Registrierung erforderlich: Erstbesucher müssen Fingerabdrücke scannen lassen (alle 10 Finger) und ein Gesichtsfoto bei der Grenzkontrolle abgeben
- Digitale Reiseaufzeichnungen: Das System erstellt elektronische Datensätze, die Ihren Reisepass mit biometrischen Daten verknüpfen und drei Jahre lang gespeichert werden
- Keine Passstempel mehr: Die manuelle Passstempelung wird bis zum 9. April 2026 vollständig eingestellt
- Vereinfachte Folgeeinreisen: Nach der Erstregistrierung ist bei künftigen Besuchen nur noch eine Gesichtserkennung zur Verifizierung erforderlich
- Kinder unter 12 Jahren: Nur Foto erforderlich – kein Fingerabdruck-Scan notwendig
- Keine Registrierungsgebühren: Der EES-Registrierungsprozess ist für alle Reisenden völlig kostenlos
Das System überwacht die Ein- und Ausreise aus 29 europäischen Ländern, einschließlich aller Schengen-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Wer von den neuen EES-Anforderungen betroffen ist
Das Einreise-/Ausreisesystem gilt für alle Nicht-EU-Bürger, die für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen. EU-Bürger, irische Staatsbürger und Inhaber von EU-Aufenthaltserlaubnissen sind davon ausgenommen.
Für US-amerikanische und kanadische Reisende
Inhaber amerikanischer und kanadischer Reisepässe, die Europa zu Tourismus- oder Geschäftszwecken besuchen, müssen bei ihrer ersten Reise nach dem 12. Oktober 2025 die biometrische Registrierung durchführen. Wenn Sie vor diesem Datum nach Europa gereist sind, müssen Sie sich bei Ihrem nächsten Besuch trotzdem registrieren. Stellen Sie vor der Reise sicher, dass Ihr Passfoto den aktuellen Anforderungen entspricht, da die Grenzbeamten Ihr Aussehen während der biometrischen Erfassung mit Ihrem Passfoto vergleichen.
Für britische Staatsbürger nach dem Brexit
Inhaber britischer Reisepässe sind von den gravierendsten Änderungen betroffen, da sie nun als Drittstaatsangehörige gelten. Die britische Regierung hat bestätigt, dass sich alle britischen Reisenden – auch solche, die häufig nach Europa reisen – beim EES registrieren müssen. Anschließend profitieren Sie bei künftigen Reisen von einer schnelleren Abfertigung durch automatisierte Gesichtserkennungs-Gates.
Für australische und neuseeländische Reisende
Australische und neuseeländische Staatsbürger, die einen Urlaub in Europa planen, müssen bei der Grenzkontrolle zusätzliche Zeit für die erstmalige biometrische Registrierung einplanen. Der Smartraveller-Service der australischen Regierung empfiehlt, während der anfänglichen Implementierungsphase mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu erscheinen, um mögliche Verzögerungen zu berücksichtigen.
So registrieren Sie sich für das EES – Schritt für Schritt
Befolgen Sie diese Schritte, wenn Sie zum ersten Mal unter dem neuen System an einer europäischen Grenze ankommen:
- Begeben Sie sich zur Grenzkontrollstation: Stellen Sie sich an Flughäfen, Seehäfen oder Landgrenzen in die gekennzeichnete Schlange für Nicht-EU-Staatsangehörige
- Zeigen Sie Ihren Reisepass vor: Händigen Sie dem Grenzbeamten Ihren gültigen Reisepass aus – stellen Sie sicher, dass er noch mindestens sechs Monate gültig ist
- Scannen Sie Ihre Fingerabdrücke: Legen Sie alle 10 Finger auf den digitalen Scanner, wenn Sie vom Grenzbeamten dazu aufgefordert werden
- Gesichtsfoto aufnehmen lassen: Schauen Sie direkt in die Kamera für Ihren Gesichtsscan – entfernen Sie auf Aufforderung Ihre Brille
- Beantworten Sie die Einreisefragen: Beantworten Sie vier Pflichtfragen zu Unterkunft, Rückfahrkarten, ausreichenden finanziellen Mitteln und Reiseversicherung
- Bestätigung erhalten: Ihre Daten werden sofort verarbeitet und für drei Jahre in der EES-Datenbank gespeichert
- Vereinfachte künftige Einreisen: Bei späteren Besuchen nutzen Sie einfach die Gesichtserkennung an automatisierten Gates für eine schnellere Abfertigung
Wichtige Termine und Zeitplan
Das Verständnis des EES-Einführungsplans hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Europareise:
- 12. Oktober 2025: Offizielles EES-Startdatum – schrittweise Implementierung beginnt in 29 Ländern
- 12. Oktober - 11. Dezember 2025: Erste Phase mit mindestens einem Grenzübergang pro Land im EES-Betrieb (10% der Grenzübergänge bis Tag 60)
- Dezember 2025: EES-Grenzübergänge beginnen mit vollständigen biometrischen Kontrollen einschließlich Fingerabdrücken und Gesichtsscans
- 10. April 2026: Vollständige Systemimplementierung – alle Grenzübergänge fertigen alle Passagiere über EES ab
- 9. April 2026: Manuelle Passstempelung wird an allen Schengen-Grenzen offiziell eingestellt
- Drei Jahre nach Registrierung: Biometrische Daten werden automatisch gelöscht, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht nach Europa zurückkehren
Häufig gestellte Fragen
Wird das EES lange Verzögerungen am Flughafen verursachen?
Anfängliche Verzögerungen sind in den ersten Monaten zu erwarten, während sich Reisende und Personal an das neue System gewöhnen. Größere Länder wie Frankreich und Deutschland führen das System schrittweise ein, um Störungen zu minimieren, beginnend mit eingeschränkten biometrischen Kontrollen. Erscheinen Sie von Oktober bis Dezember 2025 drei Stunden vor internationalen Flügen am Flughafen. Kleinere Länder wie Luxemburg, Estland und Tschechien haben das vollständige System vom ersten Tag an implementiert, wobei kürzere Bearbeitungszeiten gemeldet wurden.
Was passiert, wenn sich meine biometrischen Daten ändern?
Das System berücksichtigt natürliche Veränderungen des Aussehens und geringfügige Fingerabdruckvariationen. Wenn Sie sich einer größeren Gesichtsoperation unterzogen haben oder Ihre Fingerabdrücke beschädigt wurden, informieren Sie den Grenzbeamten, der Ihre Einreise manuell bearbeiten kann. Das Gesichtserkennungssystem verwendet fortschrittliche Algorithmen, die Alterung, Brillen und geringfügige Veränderungen des Aussehens berücksichtigen. Halten Sie Ihr Passfoto aktuell – wenn sich Ihr Aussehen erheblich verändert, sollten Sie vor der Reise ein neues Passfoto machen lassen.
Kann ich das EES umgehen, indem ich einen anderen Einreiseort nutze?
Nein – das EES gilt einheitlich an allen Schengen-Außengrenzen, einschließlich Flughäfen, Seehäfen und Landübergängen. Ob Sie über den Flughafen Paris Charles de Gaulle einreisen oder über die Schweizer Grenze fahren, Sie werden die gleichen biometrischen Registrierungsanforderungen vorfinden. Das System ist darauf ausgelegt, eine umfassende Grenzverwaltungsdatenbank zu erstellen, die von allen 29 teilnehmenden Ländern gemeinsam genutzt wird, sodass der Versuch, die Registrierung zu umgehen, weder möglich noch ratsam ist.
Benötige ich spezielle Dokumente für die EES-Registrierung?
Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit. Die Grenzbeamten werden jedoch vier Pflichtfragen stellen: Unterkunftsnachweis (Hotelbuchung oder Einladungsschreiben), Rückfahrkarten, ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt und gültige Reisekrankenversicherung. Halten Sie diese Dokumente in digitaler oder gedruckter Form bereit, um Ihren Einreiseprozess zu beschleunigen.
Was Sie vor Ihrer nächsten Europareise wissen müssen
Der EES-Start am 12. Oktober 2025 stellt die bedeutendste Änderung der europäischen Grenzkontrollen seit Jahrzehnten dar. Während die Erstregistrierung zusätzliche Zeit erfordert, umfassen die langfristigen Vorteile schnellere Folgeeinreisen durch automatisierte Systeme und erhöhte Sicherheit. Planen Sie voraus, indem Sie zusätzliche Zeit an den Grenzen einplanen, sicherstellen, dass Ihre Reisedokumente aktuell sind, und die erforderlichen Unterlagen vorbereiten.
Wenn Sie in den kommenden Monaten eine Europareise planen, überprüfen Sie vor der Abreise, ob Ihr Passfoto den aktuellen Anforderungen Ihres Landes entspricht. Das biometrische System vergleicht Ihren Live-Gesichtsscan mit Ihrem Passfoto, sodass erhebliche Abweichungen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen können. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Reisepass ausreichend gültig ist – viele europäische Länder verlangen eine Gültigkeit von sechs Monaten über Ihr geplantes Abreisedatum hinaus. Für Reisende, die aktualisierte Passfotos oder Visafotos benötigen, stellen Sie sicher, dass diese den offiziellen Spezifikationen entsprechen, um Dokumentenablehnungen und Reiseunterbrechungen zu vermeiden.