EU-Einreise-/Ausreisesystem offiziell am 12. Oktober 2025 gestartet
Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union ging am 12. Oktober 2025 in Betrieb und markiert einen bedeutenden Wandel bei der Einreise internationaler Reisender in den Schengen-Raum. Das neue System führt eine verpflichtende biometrische Registrierung für US-Bürger und andere Drittstaatsangehörige ein, die 29 europäische Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen besuchen. Dies stellt eine der wesentlichsten Änderungen der europäischen Grenzkontrolle seit Jahrzehnten dar.
Das System ersetzt die traditionelle Passstempelung durch digitale Erfassung von Ein- und Ausreisedaten, Gesichtsbildern und Fingerabdrücken. Während der Starttermin am 12. Oktober bestätigt ist, hat die Europäische Kommission eine sechsmonatige schrittweise Einführungsphase bis zum 9. April 2026 implementiert, wenn das System an allen externen Grenzübergangsstellen vollständig betriebsbereit sein wird.
Wichtige Änderungen durch das neue Einreise-/Ausreisesystem
Das EES führt mehrere kritische Anforderungen ein, die Millionen von Reisenden betreffen werden. Hier erfahren Sie, was Sie über die neuen Grenzkontrollmaßnahmen wissen müssen:
- Erfassung biometrischer Daten: Erstbesucher müssen bei der Einreise Fingerabdrücke und Gesichtsbilder an automatisierten Kiosken oder Grenzkontrollschaltern abgeben
- Digitale Registrierung: Das System erfasst Ihren Namen, Reisedokumentdetails, biometrische Daten sowie genaue Ein- und Ausreisedaten und -orte
- 29 betroffene Länder: Alle Schengen-Staaten einschließlich Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Griechenland und 24 weitere europäische Länder
- Schrittweise Implementierung: Länder müssen innerhalb von 30 Tagen 10% der Reisenden registrieren, 35% bis zum 90. Tag, 50% bis zum 150. Tag und 100% bis zum 180. Tag
- Passstempelung wird fortgesetzt: Physische Passstempel werden während der sechsmonatigen Einführungsphase weiterhin verwendet, um sicherzustellen, dass Grenzübergänge ohne EES die Aufenthaltstage in der EU nachverfolgen können
- Einmalige Registrierung: Nach der Erstregistrierung bleiben die biometrischen Daten drei Jahre gültig, was künftige Grenzübertritte vereinfacht
Laut Europäischer Kommission war ab dem 12. Oktober 2025 mindestens eine Grenzübergangsstelle in jedem EU-Land mit dem System betriebsbereit. Der phasenweise Ansatz ermöglicht es den Grenzbehörden, den Übergang zu bewältigen und gleichzeitig effiziente Bearbeitungszeiten für die geschätzten 700 Millionen jährlichen Grenzübertritte aufrechtzuerhalten.
Wer von diesen neuen Reisebeschränkungen betroffen ist
Die EES-Anforderungen gelten für bestimmte Reisendenkategorien. Es ist wichtig zu verstehen, ob diese Änderungen Sie betreffen, um Ihre Reise richtig zu planen.
Für US-Bürger und visumbefreite Reisende
Wenn Sie US-Passinhaber sind und Europa für Tourismus, Geschäftsreisen oder Kurzaufenthalte (unter 90 Tagen) besuchen, müssen Sie sich beim EES-System registrieren. Dies gilt für alle Altersgruppen, auch für Säuglinge und Kinder. Die biometrische Registrierung ist verpflichtend, unabhängig davon, ob Sie Europa schon einmal besucht haben, und Ihre Daten werden drei Jahre lang im zentralen System gespeichert.
Für EU-Bürger und Einwohner
Bürger der Europäischen Union, Staatsangehörige von Schengen-Staaten und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis sind von der EES-Registrierung befreit. Sie müssen jedoch gültige Dokumente vorlegen, die Ihren Status belegen, wenn Sie externe Schengen-Grenzen überqueren, um unnötige Bearbeitungsverzögerungen zu vermeiden.
Für Transitpassagiere und Vielreisende
Wenn Sie durch ein Schengen-Land durchreisen oder häufig nach Europa reisen, registrieren Sie sich einmalig bei Ihrer ersten Einreise nach dem 12. Oktober 2025. Nachfolgende Einreisen innerhalb von drei Jahren erfordern keine neuen biometrischen Scans, obwohl Grenzbehörden Ihre Identität durch Gesichtserkennungstechnologie an automatisierten Schleusen überprüfen können.
Vorbereitung auf die EES-Registrierung - Schritt für Schritt
Befolgen Sie diese praktischen Schritte, um einen reibungslosen Grenzübertritt unter dem neuen Einreise-/Ausreisesystem zu gewährleisten:
- Passgültigkeit überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Pass mindestens drei Monate über Ihr geplantes Abreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde
- Zusätzliche Flughafenzeit einplanen: Fügen Sie während der sechsmonatigen Einführungsphase mindestens 30-45 Minuten zu Ihrer üblichen Ankunftszeit an europäischen Flughäfen hinzu, da die Bearbeitungszeiten länger sein können
- Auf biometrisches Scannen vorbereiten: Entfernen Sie Brillen, Hüte und Gesichtsbedeckungen beim Herantreten an die Grenzkontrolle; halten Sie Ihren Pass bereit und befolgen Sie die Anweisungen der Grenzbeamten sorgfältig
- Automatisierte Kioske nutzen, falls verfügbar: Viele Flughäfen bieten Selbstbedienungs-Registrierungskioske an, die den Prozess beschleunigen können; achten Sie auf EES-Beschilderung und folgen Sie den Bildschirmanweisungen
- Dokumente griffbereit halten: Halten Sie Nachweise für Unterkunft, Rückflugtickets und Reiseversicherung bereit, falls Grenzbehörden während der Registrierung zusätzliche Überprüfungen verlangen
- Qualität des Passfotos prüfen: Passfotos von schlechter Qualität können Probleme beim biometrischen Abgleich verursachen; wenn Ihr Passfoto veraltet oder beschädigt ist, sollten Sie Ihren Pass vor der Reise erneuern lassen
Wichtige Termine und Zeitplan für die EES-Implementierung
Merken Sie sich diese kritischen Daten, um über den Einführungszeitplan informiert zu bleiben:
- 12. Oktober 2025: Offizielles EES-Startdatum; das System geht an ausgewählten Grenzübergängen in allen 29 teilnehmenden Ländern mit einem Registrierungsziel von 10% in Betrieb
- 11. November 2025 (30 Tage): Länder müssen eine Registrierungsrate von 10% der Reisenden an den festgelegten Grenzübergangsstellen erreichen
- 10. Januar 2026 (90 Tage): Mindestens 35% der Reisenden müssen über das EES-System an allen teilnehmenden Grenzübergängen registriert sein
- 11. März 2026 (150 Tage): Mindestens 50% aller Reisenden, die externe Schengen-Grenzen überqueren, müssen erfolgreich im System registriert sein
- 9. April 2026 (180 Tage): Vollständige EES-Betriebsfähigkeit an allen externen Grenzübergangsstellen erforderlich; Passstempelung endet offiziell
- 10. April 2026 und danach: 100% der berechtigten Reisenden müssen sich über EES registrieren; das System wird zur einzigen Methode zur Überwachung der Ein-/Ausreisekonformität
Weitere wichtige derzeit geltende Reisebeschränkungen
Neben dem Einreise-/Ausreisesystem der EU betreffen mehrere andere bedeutende Reisebeschränkungen internationale Reisende Ende 2025:
US-Einreiseverbot für 19 Länder
Ein umfassendes US-Einreiseverbot, das am 9. Juni 2025 eingeführt wurde, bleibt in Kraft. Das Verbot umfasst vollständige Beschränkungen für 12 Länder (Afghanistan, Myanmar, Tschad, Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Somalia, Sudan und Jemen) sowie teilweise Visumbeschränkungen für 7 weitere Nationen (Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan und Venezuela). Bürger dieser Länder unterliegen erheblichen Einschränkungen bei der Beantragung von US-Visa, wobei einige Kategorien vollständig nicht verfügbar sind.
Elektronische Reisegenehmigung für das Vereinigte Königreich
Seit dem 8. Januar 2025 verlangt das Vereinigte Königreich von Reisenden aus 48 Ländern, einschließlich der Vereinigten Staaten, vor der Ankunft eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Die ETA gilt für Kurzbesuche (unter sechs Monaten) zu Tourismus-, Geschäfts- oder Studienzwecken und kostet 10 £ pro Antrag. Reisende sollten sich mindestens 72 Stunden vor der Abreise über das offizielle Portal der britischen Regierung bewerben.
US REAL ID für Inlandsreisen
Ab dem 7. Mai 2025 müssen US-Reisende einen REAL ID-konformen Führerschein oder Personalausweis vorlegen, um Inlandsflüge zu besteigen oder bestimmte Bundeseinrichtungen zu betreten. Standard-Führerscheine, die die REAL ID-Anforderungen nicht erfüllen, werden für diese Zwecke nicht mehr akzeptiert. Alternative Ausweisformen sind gültige US-Pässe, Militärausweise oder Daueraufenthaltskarten.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich für EES registrieren, wenn ich dieses Jahr bereits Europa besucht habe?
Ja, alle berechtigten Reisenden müssen sich unabhängig von früheren Europareisen beim EES-System registrieren. Das System erfasst nur Einreisen, die nach dem 12. Oktober 2025 erfolgen, als es in Betrieb ging. Wenn Sie Europa vor diesem Datum besucht haben, sind diese Reisen nicht in der EES-Datenbank, und Sie müssen den biometrischen Registrierungsprozess bei Ihrer nächsten Einreise in den Schengen-Raum durchführen.
Wie lange dauert die EES-Registrierung an der Grenze?
Die Erstregistrierung dauert in der Regel 5-10 Minuten an automatisierten Kiosken oder Grenzkontrollschaltern, obwohl die Zeiten während der sechsmonatigen Einführungsphase variieren können. Die Europäische Kommission empfiehlt, während der schrittweisen Implementierungsphase mindestens 3 Stunden vor internationalen Flügen am Flughafen zu erscheinen. Nach der Registrierung sollten nachfolgende Grenzübertritte innerhalb von drei Jahren schneller verlaufen, da Ihre biometrischen Daten bereits im System gespeichert sind.
Was passiert, wenn mein Passfoto nicht meinem aktuellen Aussehen entspricht?
Wenn die biometrische Gesichtserkennungstechnologie Ihr aktuelles Aussehen nicht mit Ihrem Passfoto abgleichen kann, führen Grenzbeamte eine manuelle Überprüfung durch. Dies kann zusätzliche Befragungen und Dokumentenprüfungen umfassen. Um Verzögerungen zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass Ihr Passfoto Ihr aktuelles Aussehen genau wiedergibt; wenn Sie wesentliche Veränderungen durchgemacht haben (erhebliche Gewichtszu-/abnahme, Gesichtsoperation, Alterung), sollten Sie Ihren Pass vor der Europareise erneuern lassen.
Kann ich EES derzeit an allen europäischen Grenzübergängen nutzen?
Noch nicht. Während der schrittweisen Einführungsphase vom 12. Oktober 2025 bis zum 9. April 2026 ist das EES an ausgewählten Grenzübergangsstellen in jedem teilnehmenden Land verfügbar. Passstempelung wird an Standorten fortgesetzt, an denen EES noch nicht betriebsbereit ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft oder der jeweiligen Grenzübergangsstelle nach der EES-Verfügbarkeit. Nach dem 9. April 2026 wird das System an allen externen Schengen-Grenzübergängen verpflichtend sein.
Wirkt sich die EES-Registrierung auf meinen 90-tägigen visumfreien Schengen-Aufenthalt aus?
Nein, das EES ändert nicht die grundlegenden Regeln für visumfreies Reisen für US-Bürger. Sie können den Schengen-Raum weiterhin für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum besuchen. Das EES macht jedoch die Erfassung dieser Tage genauer und automatisierter und beseitigt die Verwirrung, die manchmal bei Passstempeln auftrat. Das System berechnet automatisch Ihre verbleibenden Tage und warnt die Grenzbehörden, wenn Sie sich der 90-Tage-Grenze nähern.
Was Sie über Reisedokumente wissen müssen
Die Implementierung des Einreise-/Ausreisesystems der EU stellt einen grundlegenden Wandel hin zu digitalem Grenzmanagement dar und betrifft bei Vollbetrieb schätzungsweise 1,4 Milliarden Grenzübertritte jährlich. US-Reisende sollten während der sechsmonatigen Einführungsphase mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen und entsprechend mit zusätzlicher Pufferzeit am Flughafen planen. Die biometrische Registrierung ist eine einmalige Anforderung, die künftige Reisen nach Abschluss vereinfacht.
Da sich die internationalen Reiseanforderungen ständig weiterentwickeln, ist es entscheidend, über Dokumentationsstandards informiert zu bleiben. Stellen Sie vor Ihrer nächsten Europareise sicher, dass Ihr Passfoto alle aktuellen Anforderungen erfüllt, um Probleme beim biometrischen Abgleich an automatisierten EES-Kiosken zu vermeiden. Wenn Sie konforme Passfotos für Erneuerungen oder Visumanträge benötigen, bietet VisaPics Spezifikationen für 172 Länder mit über 952 Dokumenttypen und stellt sicher, dass Ihre Reisedokumente den neuesten internationalen Standards entsprechen. Darüber hinaus sollten Reisende, die vom US-Einreiseverbot oder anderen Visumbeschränkungen betroffen sind, Einwanderungsanwälte konsultieren, um verfügbare Ausnahmen oder Befreiungsmöglichkeiten zu erkunden.