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Travel Updates October 13, 2025

EU-Ein- und Ausreisesystem Oktober 2025: Neue biometrische Einreiseregeln für 29 Länder

Die Europäische Union hat am 12. Oktober 2025 ihr neues Ein- und Ausreisesystem (EES) eingeführt, das die Erfassung biometrischer Daten von allen Nicht-EU-Reisenden bei der Einreise in 29 Schengen-Länder erfordert. Diese bedeutende Änderung ersetzt die Passstempelung durch Fingerabdruck- und Gesichtserkennungstechnologie und betrifft Millionen von Reisenden weltweit.

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EU führt revolutionäres Ein- und Ausreisesystem im Oktober 2025 ein

Die Europäische Union hat am 12. Oktober 2025 offiziell ihr Ein- und Ausreisesystem (EES) gestartet – die größte Änderung der europäischen Grenzkontrollen seit Jahrzehnten. Dieses neue biometrische System ersetzt die traditionelle Passstempelung für alle Nicht-EU-Reisenden bei der Einreise in 29 Schengen-Länder. Die schrittweise Einführung wird bis zum 10. April 2026 fortgesetzt, wenn das System an allen europäischen Grenzübergängen vollständig betriebsbereit sein wird.

Das EES betrifft Millionen internationaler Reisender, darunter US-amerikanische Staatsbürger, britische Staatsangehörige, kanadische Besucher und Reisende aus über 60 visumfreien Ländern. Anders als das kommende ETIAS-Visabefreiungsprogramm (verschoben auf 2026) erfasst das EES bereits jetzt aktiv Daten an den europäischen Grenzen.

Wie das neue EES-Biometriesystem funktioniert

Das Ein- und Ausreisesystem erfasst biometrische Daten an Grenzübergängen und verändert grundlegend die Art und Weise, wie Europa Einreisen und Ausreisen von Besuchern erfasst. Hier erfahren Sie, was Reisende über die neuen Anforderungen wissen müssen.

  • Fingerabdruckerfassung: Alle Reisenden ab 12 Jahren müssen bei ihrem ersten EES-Grenzübertritt Fingerabdrücke abgeben (Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen)
  • Gesichtserkennung: Live-Gesichtsaufnahmen werden erfasst und elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft
  • Elektronische Aufzeichnungen: Ein- und Ausreisezeitstempel werden digital erfasst und ersetzen manuelle Passstempel
  • Dreijährige Gültigkeit: Ihre biometrische Registrierung bleibt drei Jahre gültig oder bis Ihr Reisepass abläuft – je nachdem, was zuerst eintritt
  • Keine Vorabregistrierung: Anders als bei ETIAS gibt es keinen Online-Antragsprozess vor der Reise
  • Erstregistrierung: Rechnen Sie bei Ihrer ersten EES-Erfassung mit 5-10 Minuten zusätzlicher Bearbeitungszeit

Darüber hinaus verfolgt das System automatisch Ihre 90-tägige visumfreie Aufenthaltsberechtigung innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums und hilft so, unbeabsichtigte Überziehungen zu vermeiden. Das US-Außenministerium bestätigt, dass amerikanische Reisende weiterhin für Kurzaufenthalte visumfrei bleiben, jedoch der biometrischen Datenerfassung zustimmen müssen.

Wer von den Reiseänderungen im Oktober 2025 betroffen ist

Das EES gilt für alle Nicht-EU-Staatsangehörigen, die für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum einreisen, unabhängig davon, ob sie ein Visum benötigen. Dies umfasst sowohl Touristen als auch Geschäftsreisende.

Für US-amerikanische und kanadische Reisende

US-amerikanische und kanadische Staatsbürger können Europa weiterhin visumfrei für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums besuchen, müssen sich jedoch nun im EES-System registrieren. Ihre erste Grenzüberquerung unter dem neuen System wird aufgrund der biometrischen Erfassung länger dauern – planen Sie entsprechend für Anschlussflüge oder enge Zeitpläne.

Für britische Reisende nach dem Brexit

Inhaber britischer Reisepässe müssen sich bei ihrem ersten Besuch in einem Land, in dem EES-Kontrollen durchgeführt werden, an der EU-Grenze registrieren. Zusätzlich sehen sich britische Reisende neuen Befragungsanforderungen an europäischen Grenzen gegenüber, einschließlich Nachweisen über Unterkunft, Rückflugtickets, ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung (für Frankreich obligatorisch). Darüber hinaus benötigen britische Besucher selbst nun Electronic Travel Authorisation (ETA)-Genehmigungen für europäische Besucher, die nach Großbritannien einreisen.

Für Reisende aus anderen visumfreien Ländern

Staatsbürger aus Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Singapur und über 55 weiteren visumfreien Ländern müssen ebenfalls die EES-Anforderungen erfüllen. Das System gilt gleichermaßen für alle Nicht-EU-Staatsangehörigen, unabhängig von Ihrem Herkunftsland oder Reisezweck.

Wie Sie sich auf EES-Grenzübertritte vorbereiten – Schritt für Schritt

Befolgen Sie diese wichtigen Schritte für eine reibungslose Grenzabfertigung unter dem neuen Ein- und Ausreisesystem.

  1. Reisepassgültigkeit prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass ab dem Einreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig ist und freie Seiten für eventuelle Stempel oder Visa hat
  2. Erforderliche Dokumente zusammenstellen: Bereiten Sie Unterkunftsnachweise (Hotelbuchungen), Rück- oder Weiterreisetickets, Kontoauszüge mit ausreichenden finanziellen Mitteln und Reiseversicherungsunterlagen vor
  3. Zusätzliche Zeit an Grenzen einplanen: Fügen Sie während der Übergangszeit (Oktober 2025 - April 2026) 30-60 Minuten zu Ihrer erwarteten Grenzübertrittsdauer hinzu
  4. Fotoanforderungen beachten: Obwohl das System Live-Gesichtserkennung verwendet, stellen Sie sicher, dass Ihr Passfoto den aktuellen Standards entspricht und Ihrem aktuellen Aussehen ähnelt
  5. Die 90/180-Regel verstehen: Verfolgen Sie Ihre Tage im Schengen-Raum sorgfältig – das EES-System überwacht Ihre kumulierte 90-Tage-Berechtigung innerhalb eines rollierenden 180-Tage-Zeitraums
  6. Digitale Kopien aufbewahren: Speichern Sie elektronische Kopien aller Reisedokumente, Buchungsbestätigungen und Versicherungspolicen auf Ihrem Smartphone für schnellen Zugriff an der Grenzkontrolle

Wichtige Termine und Zeitplan für europäische Reiseänderungen

Merken Sie sich diese wichtigen Daten, um die neuen europäischen Einreisebestimmungen einzuhalten.

  • 12. Oktober 2025: EES startet offiziell mit mindestens einem betriebsbereiten Grenzübergang in jedem der 29 teilnehmenden Länder
  • 11. Dezember 2025 (60 Tage nach Start): EES wird auf mindestens 10% der Grenzübergänge in jedem Land ausgeweitet
  • 10. April 2026: Frist für vollständige EES-Implementierung – alle europäischen Grenzübergänge müssen mit dem biometrischen System betriebsbereit sein
  • Ende 2026 (voraussichtlich): ETIAS-Visabefreiungsprogramm startet und erfordert eine Reisegenehmigung für 7-20 € vor der Reise (separat vom EES)
  • Rollierender 3-Jahres-Zeitraum: Ihre EES-biometrische Registrierung bleibt drei Jahre ab Ihrer ersten Erfassung oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig

Häufig gestellte Fragen zu EES-Reiseanforderungen

Muss ich mich vor meiner Reise für EES registrieren?

Nein, es gibt keinen Vorab-Antrag für EES. Das System erfasst Ihre biometrischen Daten automatisch bei Ihrer Ankunft an einem europäischen Grenzübergang. Sie legen einfach Ihren Reisepass vor und durchlaufen den Fingerabdruck- und Gesichtserkennungsprozess. Dies unterscheidet sich vom kommenden ETIAS-System, das ab 2026 eine Online-Vorabgenehmigung erfordern wird.

Welche Länder sind im EES-System enthalten?

Das EES umfasst alle 29 Schengen-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Bemerkenswert ist, dass Irland und Zypern zwar EU-Mitglieder sind, aber nicht zum Schengen-Raum gehören und daher nicht im EES enthalten sind.

Wird EES die Grenzübertritte verlangsamen?

Ja, rechnen Sie während der Übergangszeit von Oktober 2025 bis April 2026 mit Verzögerungen. Die erstmalige EES-Registrierung fügt pro Reisenden etwa 5-10 Minuten für die biometrische Datenerfassung hinzu. Während der Hauptreisezeiten kann dies zu längeren Warteschlangen an großen Flughäfen und Grenzübergängen führen. Nachfolgende Einreisen werden jedoch schneller sein, da Ihre biometrischen Daten bereits im System registriert sind.

Was passiert, wenn ich die biometrische Datenerfassung verweigere?

Die Verweigerung der biometrischen Datenerfassung führt zur Einreiseverweigerung. Das EES-System ist für alle Nicht-EU-Reisenden, die in den Schengen-Raum einreisen, obligatorisch. Grenzbeamte können die Einreise rechtmäßig verweigern, wenn Sie die Fingerabdruck- und Gesichtserkennungsanforderungen nicht erfüllen. Es gibt keine Ausnahmen außer für Kinder unter 12 Jahren.

Ersetzt EES mein Visum?

Nein, EES ersetzt keine Visaanforderungen – es funktioniert parallel zu bestehenden Visaregeln. Wenn Sie derzeit ein Schengen-Visum für den Besuch Europas benötigen, werden Sie auch nach der EES-Einführung eines benötigen. Das System ändert lediglich die Art und Weise, wie Ihre Ein- und Ausreise erfasst wird, unabhängig davon, ob Sie visumfrei reisen oder ein gültiges Visum haben.

Was Sie über die Reiseänderungen im Oktober 2025 wissen müssen

Das Ein- und Ausreisesystem der EU stellt einen grundlegenden Wandel im europäischen Grenzmanagement dar und betrifft ab dem 12. Oktober 2025 Millionen von Reisenden weltweit. Während die biometrische Datenerfassung neue Anforderungen mit sich bringt, bleiben die zugrunde liegenden visumfreien Reiseprivilegien für die meisten Besucher unverändert. Das Verständnis dieser Änderungen jetzt wird Ihnen helfen, Verzögerungen, Beförderungsverweigerungen und unnötigen Stress an europäischen Grenzen zu vermeiden.

Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr Passfoto vor der Reise den internationalen Anforderungen entspricht, da die Gesichtserkennungstechnologie mit normgerechten Fotos am besten funktioniert. Wenn Sie in den kommenden Monaten eine Europareise planen, sollten Sie professionelle Passfoto-Dienste wie VisaPics nutzen, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente alle aktuellen biometrischen Standards für eine reibungslose Grenzabfertigung erfüllen. Bleiben Sie außerdem über das kommende ETIAS-System informiert, das 2026 startet und eine zusätzliche Reisegenehmigung vor der Reise für visumfreie Reisende nach Europa erfordern wird.

Original Source

European External Action Service (EEAS) and U.S. Department of State

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