EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) startet am 12. Oktober 2025
Die Europäische Union hat ihr Einreise-/Ausreisesystem (EES) am 12. Oktober 2025 offiziell eingeführt und damit die obligatorische biometrische Registrierung für alle Nicht-EU-Reisenden bei der Einreise in den Schengen-Raum eingeführt. Dies markiert die bedeutendste Änderung der europäischen Grenzkontrolle seit über einem Jahrzehnt und betrifft Reisende aus den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien und mehr als 60 weiteren Ländern.
Das neue digitale Grenzsystem ersetzt das traditionelle Abstempeln von Pässen durch automatisierte biometrische Datenerfassung. Reisende müssen an allen Außengrenzen der 29 teilnehmenden Schengen-Staaten Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abgeben. Die schrittweise Einführung wird bis zum 10. April 2026 fortgesetzt, wenn eine 100-prozentige Implementierung an allen Grenzübergängen erwartet wird.
Wichtige Änderungen durch das neue EU-Einreise-/Ausreisesystem
Das EES führt mehrere wesentliche Änderungen bei der Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum ein. Das Verständnis dieser Anforderungen ist für alle, die eine Europareise planen, unerlässlich.
- Biometrische Registrierung erforderlich: Alle Erstbesucher müssen an automatisierten Kiosken oder Grenzkontrollschaltern Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abgeben
- Erstellung digitaler Datensätze: Biometrische Daten werden mit Passinformationen verknüpft und drei Jahre lang gespeichert, bei jedem Grenzübertritt aktualisiert
- Keine Passstempel mehr: Das traditionelle Abstempeln von Pässen wird schrittweise abgeschafft und vollständig durch digitale Ein-/Ausreiseaufzeichnungen ersetzt
- Gesichtserkennungstechnologie: Zukünftige Einreisen werden per Gesichtserkennung zur Identitätsbestätigung erfolgen, anstelle manueller Dokumentenprüfungen
- Automatische Erkennung von Aufenthaltsüberschreitungen: Das System verfolgt automatisch Besucher, die die 90-Tage-Grenze innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums überschreiten
- Verbesserte Sicherheitsüberprüfung: Strafverfolgungsbehörden erhalten Echtzeit-Zugriff auf Ein-/Ausreisedaten für Grenzsicherheitsermittlungen
Während der anfänglichen sechsmonatigen Übergangsphase von Oktober 2025 bis April 2026 wird nur ein kleiner Prozentsatz der Grenzübergänge Reisende über das vollständige EES-System abfertigen. Das manuelle Abstempeln von Pässen wird parallel zur digitalen Registrierung fortgesetzt, während die Grenzbehörden die Kapazitäten testen und erweitern.
Wer ist von den EES-Anforderungen betroffen
Das Einreise-/Ausreisesystem gilt für Nicht-EU-Staatsangehörige, die in eines der 29 Schengen-Länder für Kurzaufenthalte reisen. Bestimmte Gruppen sind jedoch von den neuen biometrischen Anforderungen ausgenommen.
Für visumfreie Reisende (Staatsangehörige der USA, UK, Kanada, Australien)
Staatsangehörige visumfreier Länder, die derzeit 90-tägige Aufenthalte ohne Visum genießen, müssen bei ihrer ersten Reise nach dem 12. Oktober 2025 biometrische Daten registrieren. Dies umfasst Reisende aus den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea und über 50 weiteren Ländern. Ihre Passfotoanforderungen bleiben unverändert, aber Sie müssen an der Grenze biometrische Live-Daten abgeben.
Für visumpflichtige Reisende
Wenn Sie bereits ein Schengen-Visum für Europareisen benötigen, geben Sie weiterhin biometrische Daten während Ihres Visumantragsverfahrens ab. Sie müssen sich jedoch auch bei der Einreise in ein teilnehmendes Land erneut an der Grenze registrieren. Das EES erfasst Ihre tatsächlichen Ein- und Ausreisedaten, getrennt von Ihren Visumantragsdaten.
Für EU-Bürger und Langzeitaufenthaltsberechtigte
EU-Bürger, Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und Inhaber von Langzeitvisa (gültig für mehr als 90 Tage) sind von der EES-Registrierung befreit. Diplomatisches Personal und Staatsangehörige von Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt müssen ebenfalls keine biometrischen Daten registrieren.
So bereiten Sie sich auf die EES-Registrierung vor – Schritt für Schritt
Befolgen Sie diese Schritte, um eine reibungslose Abfertigung bei der Einreise in den Schengen-Raum unter dem neuen System zu gewährleisten:
- Passgültigkeit überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Pass mindestens 3 Monate über Ihr geplantes Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde
- Früher als gewöhnlich ankommen: Planen Sie 30-60 Minuten zusätzliche Zeit für Ihren Grenzübertritt ein, besonders während der ersten sechs Monate, während sich die Systeme stabilisieren und Reisende sich anpassen
- Auf biometrische Erfassung vorbereiten: Entfernen Sie Brillen, Hüte und Gesichtsbedeckungen für die Gesichtserkennungserfassung und halten Sie sich bereit, am automatisierten Kiosk Fingerabdrücke abzugeben
- Reisedokumente griffbereit halten: Halten Sie Ihren Pass, Rückflugtickets, Unterkunftsbuchungen und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Vorlage bereit, falls von Grenzbeamten verlangt
- Ein-/Ausreiseaufzeichnung überprüfen: Vergewissern Sie sich, dass Ihre biometrische Registrierung vollständig ist und Ihr Einreisedatum korrekt erfasst wurde, bevor Sie den Grenzkontrollbereich verlassen
- Zukünftige ETIAS-Anforderungen beobachten: Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) wird Ende 2026 eingeführt und erfordert eine Reisevorabberechtigung für visumfreie Reisende zu einem Preis von 20 €
Wichtige Termine und Zeitplan für die EES-Implementierung
Die Einführung des Einreise-/Ausreisesystems folgt einem sorgfältig geplanten Zeitplan mit spezifischen Meilensteinen, die Reisende beachten sollten:
- 12. Oktober 2025: Offizielles EES-Startdatum mit schrittweiser Implementierung beginnend an ausgewählten Grenzübergängen in Estland und anderen teilnehmenden Ländern
- Oktober 2025 – April 2026: Sechsmonatige Übergangsphase mit schrittweiser Erweiterung, dualer Verarbeitung (manuelle Stempel + digitale Registrierung) und Systemtests in allen 29 Ländern
- 10. April 2026: Zieldatum für 100-prozentige EES-Implementierung an allen Schengen-Außengrenzen, mit vollständiger Abschaffung des traditionellen Passstempelns
- Ende 2026 (voraussichtlich 4. Quartal): Start des ETIAS-Reisevorabbewilligungssystems, das von visumfreien Reisenden eine digitale Genehmigung für 20 € vor dem Besuch des Schengen-Raums verlangt
- Datenaktualisierung alle 3 Jahre: Registrierte biometrische Daten bleiben drei Jahre ab der letzten Einreise gültig und erfordern nach Ablauf eine erneute Registrierung
Häufig gestellte Fragen zum EU-Einreise-/Ausreisesystem
Muss ich EES-Daten für jede Europareise registrieren?
Nein, Sie registrieren sich nur einmal alle drei Jahre. Nach Ihrer ersten biometrischen Registrierung verwendet das System Gesichtserkennungstechnologie, um Ihre Identität bei nachfolgenden Reisen zu verifizieren. Ihre Daten werden bei jedem Grenzübertritt automatisch aktualisiert, wodurch sich der dreijährige Gültigkeitszeitraum verlängert. Wenn jedoch drei Jahre ohne Besuch des Schengen-Raums vergehen, müssen Sie sich erneut registrieren.
Wird das EES längere Wartezeiten an europäischen Grenzen verursachen?
Anfänglich ja. Während der Übergangsphase von Oktober 2025 bis April 2026 sind Verzögerungen von 30-60 Minuten zu erwarten, während sich Grenzpersonal und Reisende an das neue System gewöhnen. EU-Beamte prognostizieren jedoch, dass die Wartezeiten nach Abschluss der vollständigen Implementierung im April 2026 deutlich sinken werden. Die automatisierten Kioske sind darauf ausgelegt, Reisende schneller abzufertigen als manuelle Passkontrollen, aber Anlaufschwierigkeiten sind während der Einführungsphase zu erwarten.
Können Kinder und ältere Reisende die biometrische Registrierung vermeiden?
Nein, das EES gilt ausnahmslos für alle Altersgruppen. Kinder, einschließlich Säuglinge, müssen Gesichtsbilder abgeben, obwohl die Fingerabdruckanforderungen für sehr kleine Kinder, deren Fingerabdrücke sich noch entwickeln, variieren können. Ältere Reisende müssen unabhängig vom Alter ebenfalls eine vollständige biometrische Registrierung durchführen. Nach den aktuellen Vorschriften gibt es keine altersbasierten Ausnahmen.
Was passiert, wenn ich meine 90-Tage-Grenze überschreite?
Das EES erkennt Aufenthaltsüberschreitungen automatisch, indem es Ihre genauen Ein- und Ausreisedaten in allen Schengen-Ländern verfolgt. Wenn Sie die 90-Tage-Grenze innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums überschreiten, drohen Ihnen Einreiseverbote von 6 Monaten bis 5 Jahren, Geldstrafen und Schwierigkeiten bei der Erlangung zukünftiger Schengen-Visa. Das digitale System macht es praktisch unmöglich, unbemerkt zu überziehen, anders als beim früheren Passstempelsystem.
Ist das dasselbe wie die ETIAS-Genehmigung?
Nein, EES und ETIAS sind separate Systeme. Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) registriert Ihre biometrischen Daten und verfolgt Grenzübertritte am Einreiseort. ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) ist eine Reisevorabberechtigung ähnlich dem US-amerikanischen ESTA, die Ende 2026 eingeführt wird. Visumfreie Reisende benötigen beides: ETIAS-Genehmigung vor der Reise (20 € Gebühr) und EES-biometrische Registrierung an der Grenze (kostenlos).
Was Sie vor Ihrer nächsten Europareise wissen müssen
Die Einführung des EU-Einreise-/Ausreisesystems am 12. Oktober 2025 stellt einen grundlegenden Wandel im europäischen Grenzmanagement dar und bringt den Schengen-Raum auf den Stand digitaler Grenzsysteme, die bereits in Ländern wie den Vereinigten Staaten, Australien und Japan betrieben werden. Obwohl anfängliche Verzögerungen zu erwarten sind, zielt das System letztendlich darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Einreiseverfahren für legitime Reisende zu vereinfachen.
Wenn Sie eine Europareise planen, planen Sie bis April 2026 zusätzliche Zeit an den Grenzen ein und stellen Sie sicher, dass Ihr Passfoto vor der Abreise alle Anforderungen erfüllt. Erwägen Sie die Nutzung von VisaPics, um konforme Passfotos zu erstellen, die den strengen biometrischen Fotospezifikationen europäischer Behörden entsprechen. Beobachten Sie außerdem die offiziellen Regierungswebsites für Updates zu den ETIAS-Genehmigungsanforderungen, die ab Ende 2026 eine weitere Ebene zur europäischen Reiseplanung hinzufügen werden.