Umfangreiche Reisebeschränkungen treten im Juni 2025 in Kraft
Am 7. Juni 2025 führte eine Präsidialverordnung weitreichende Reisebeschränkungen ein, die die Visavergabe für Staatsangehörige aus 19 Ländern betreffen. Die Umsetzung begann am 9. Juni 2025 um 0:01 Uhr EDT. Die neuen Reisebeschränkungen zielen sowohl auf Einwanderungs- als auch auf Nichteinwanderungsvisakategorien ab und betreffen Touristen, Studierende, Arbeitskräfte und Familien, die in die USA einreisen möchten. Dies stellt eine der bedeutendsten Änderungen der US-Einwanderungspolitik der letzten Jahre dar.
Die Verordnung unterteilt die betroffenen Nationen in zwei Kategorien: 12 Länder sind von einer vollständigen Visasperre betroffen, während 7 Länder Teilbeschränkungen für bestimmte Visakategorien erfahren. Die Reisebeschränkungen enthalten jedoch wichtige Ausnahmen, die bestehende Visainhaber und bestimmte schutzbedürftige Personengruppen schützen.
Von vollständigen und teilweisen Einreiseverboten betroffene Länder
Die Reisebeschränkungen vom Juni 2025 schaffen ein zweistufiges System, das Staatsangehörige verschiedener Länder in unterschiedlichem Maße betrifft.
Vollständige Visasperre (12 Länder)
- Afghanistan: Vollständige Aussetzung aller Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisakategorien
- Myanmar (Burma): Vollständiger Stopp der Visabearbeitung für alle Kategorien
- Tschad: Vollständiges Einreiseverbot für alle Visaarten
- Republik Kongo: Vollständige Aussetzung der Visavergabe
- Äquatorialguinea: Alle Visakategorien auf unbestimmte Zeit ausgesetzt
- Eritrea: Vollständiges Visabearbeitungsverbot eingeführt
- Haiti: Vollständige Aussetzung für alle Antragsteller
- Iran: Vollständiges Visaverbot mit begrenzten Ausnahmen für religiöse Minderheiten
- Libyen: Vollständige Aussetzung aller Visakategorien
- Somalia: Vollständiger Stopp der Visabearbeitung
- Sudan: Alle Visaarten ausgesetzt
- Jemen: Vollständiges Einreiseverbot für alle Visakategorien
Teilweise Visabeschränkungen (7 Länder)
- Burundi: B-1/B-2-Besuchervisa, F/M/J-Studentenvisa und alle Einwanderungsvisa ausgesetzt
- Kuba: Touristen-, Geschäfts-, Studenten- und Austauschbesuchervisa eingeschränkt
- Laos: Teilweise Aussetzung für Besucher- und Studentenvisakategorien
- Sierra Leone: B-1/B-2- und Studentenvisakategorien betroffen
- Togo: Geschäfts-, Touristen- und Studentenvisa eingeschränkt
- Turkmenistan: Besucher- und Studentenvisakategorien ausgesetzt
- Venezuela: B-1/B-2-, F/M/J- und Einwanderungsvisa betroffen
Das US-Außenministerium bestätigte, dass diese Reisebeschränkungen zunächst alle 90 Tage und danach alle 180 Tage überprüft werden. Länder können basierend auf Sicherheitskooperation und Überprüfungsstandards zur Liste hinzugefügt oder von ihr entfernt werden.
Wer ist von den Reisebeschränkungen betroffen
Die Reisebeschränkungen vom Juni 2025 gelten speziell für ausländische Staatsangehörige, die zwei Kriterien erfüllen: Sie müssen sich am 9. Juni 2025 außerhalb der Vereinigten Staaten befinden UND an diesem Datum kein gültiges US-Visum besitzen.
Für aktuelle Visainhaber
Wenn Sie derzeit ein gültiges US-Visum besitzen, das vor dem 9. Juni 2025 ausgestellt wurde, sind Sie NICHT von der Verordnung betroffen und können Ihr Visum weiterhin für die Einreise in die Vereinigten Staaten nutzen. Das Außenministerium bestätigte, dass keine zuvor ausgestellten Visa widerrufen werden. Wenn Ihr aktuelles Visum jedoch abläuft, können Verlängerungsanträge unter den neuen Beschränkungen abgelehnt werden.
Für Green-Card-Inhaber und Doppelstaatsbürger
Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) sind vollständig von den Reisebeschränkungen ausgenommen und können frei in die Vereinigten Staaten reisen. Doppelstaatsbürger können die Beschränkungen umgehen, indem sie mit einem Reisepass eines nicht eingeschränkten Landes einreisen. Diese Ausnahmen bieten wichtige Flexibilität für etablierte Einwohner.
Für internationale Studierende und Arbeitskräfte
Studierende aus den sieben teilweise eingeschränkten Ländern (Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan, Venezuela) können nach dem 9. Juni 2025 keine neuen F-, M- oder J-Visa mehr erhalten. Aktuelle Studierende mit gültigen Visa können ihr Studium fortsetzen, sollten aber internationale Reisen vermeiden. Arbeitskräfte mit H-1B- und anderen Arbeitsvisa aus vollständig eingeschränkten Ländern können ihre Arbeitsvisa nicht verlängern oder neu beantragen, was erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Mobilität hat.
Wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten
Die Präsidialverordnung enthält mehrere wichtige Ausnahmen, die es bestimmten Personen ermöglichen, trotz der Reisebeschränkungen Visa zu erhalten.
- Unmittelbare Familienangehörige: Ehepartner, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren und Eltern von US-Bürgern können weiterhin Einwanderungsvisa erhalten
- Adoptionsfälle: Kinder, die von US-Bürgern adoptiert werden, sind von den Beschränkungen ausgenommen
- Spezielle Einwanderungsvisa: Afghanische und irakische Staatsangehörige, die für die US-Regierung gearbeitet haben, qualifizieren sich für Ausnahmen
- Diplomatenvisa: Amtsträger mit A- und G-Visaklassifizierungen bleiben unberührt
- Religiöse Minderheiten: Iranische religiöse Minderheiten, die Verfolgung ausgesetzt sind, können Ausnahmen beantragen
- Fälle von nationalem Interesse: Visabeamte können Ausnahmen gewähren, wenn die Einreise den nationalen Interessen der USA dient
So navigieren Sie durch die neuen Reisebeschränkungen
Wenn Sie von den Reisebeschränkungen vom Juni 2025 betroffen sind, befolgen Sie diese Schritte, um Ihre Optionen zu verstehen.
- Überprüfen Sie Ihren aktuellen Visastatus: Melden Sie sich beim Consular Electronic Application Center (CEAC) an, um das Ablaufdatum und die Kategorie Ihres Visums zu überprüfen
- Vermeiden Sie internationale Reisen: Wenn Sie ein gültiges Visum besitzen und in den USA leben, verschieben Sie internationale Reisen, bis die Regelungen klarer sind
- Prüfen Sie Ausnahmequalifikationen: Überprüfen Sie die offizielle Ausnahmeliste des Außenministeriums, um festzustellen, ob Sie für eine Kategorie qualifiziert sind
- Konsultieren Sie einen Einwanderungsanwalt: Vereinbaren Sie innerhalb von 30 Tagen einen Beratungstermin, um Ausnahmeanträge oder alternative Wege zu besprechen
- Sammeln Sie unterstützende Dokumente: Stellen Sie Nachweise über Bindungen an die USA, Familienbeziehungen, berufliche Erfordernisse oder humanitäre Umstände zusammen
- Verfolgen Sie Richtlinienaktualisierungen: Richten Sie Benachrichtigungen für den 90-Tage-Überprüfungszyklus ein, wenn Beschränkungen geändert oder aufgehoben werden könnten
- Bereiten Sie alternative Pläne vor: Recherchieren Sie Visaoptionen in Drittländern oder Homeoffice-Regelungen als Ausweichmöglichkeiten
Wichtige Termine und Zeitplan
Das Verständnis des Zeitplans hilft Ihnen, Ihre Visastrategie effektiv zu planen.
- 7. Juni 2025: Präsidialverordnung unterzeichnet und vom Außenministerium bekanntgegeben
- 9. Juni 2025, 0:01 Uhr EDT: Reisebeschränkungen treten offiziell für neue Visaanträge in Kraft
- September 2025 (90 Tage): Erste Überprüfungsperiode, in der Länder zur Liste hinzugefügt oder entfernt werden können
- Dezember 2025 (180 Tage): Zweite große Überprüfung mit möglichen Richtlinienänderungen
- 1. Oktober 2025: Neues Haushaltsjahr beginnt mit aktualisierten Regeln für Interviewverzicht bei Visaverlängerungen
- Fortlaufend: US-Konsulate weltweit implementieren zusätzliche Überprüfungsverfahren für betroffene Staatsangehörige
Häufig gestellte Fragen zu Reisebeschränkungen
Wird mein aktuelles Visum unter den neuen Reisebeschränkungen widerrufen?
Nein, das Außenministerium hat ausdrücklich bestätigt, dass keine vor dem 9. Juni 2025 ausgestellten Visa widerrufen werden. Ihr bestehendes Visum bleibt bis zu seinem Ablaufdatum gültig. Wenn Sie sich jedoch außerhalb der USA befinden, sollten Sie internationale Reisen vermeiden, da Verlängerungsanträge nach Ablauf Ihres aktuellen Visums möglicherweise abgelehnt werden.
Kann ich die USA noch besuchen, wenn ich aus einem teilweise eingeschränkten Land komme?
Das hängt von Ihrer Visakategorie ab. Die sieben teilweise eingeschränkten Länder sind nur von Verboten für B-1/B-2-Besuchervisa, F/M/J-Studentenvisa und Einwanderungsvisa betroffen. Andere Visakategorien wie H-1B-Arbeitsvisa können weiterhin verfügbar sein, aber jeder Fall erfordert eine individuelle Bewertung durch die Konsularbeamten.
Gelten diese Reisebeschränkungen für US-Bürger?
Nein, US-Bürger sind niemals an der Einreise in die Vereinigten Staaten gehindert, unabhängig davon, wohin sie gereist sind. Wenn Sie jedoch US-Bürger mit Familienangehörigen aus betroffenen Ländern sind, können diese Schwierigkeiten haben, Visa für einen Besuch oder die Einwanderung in die USA zu erhalten.
Wie lange werden diese Reisebeschränkungen dauern?
Die Verordnung schreibt zunächst Überprüfungen alle 90 Tage vor, danach alle 180 Tage. Länder, die verbesserte Sicherheitskooperation und Überprüfungsstandards nachweisen, können von der Liste entfernt werden. Die Beschränkungen bleiben jedoch auf unbestimmte Zeit in Kraft, bis sie durch zukünftige Richtlinienänderungen offiziell geändert oder aufgehoben werden.
Was Sie über diese Änderungen wissen müssen
Die Reisebeschränkungen vom Juni 2025 stellen eine bedeutende Wende in der US-Einwanderungspolitik dar und betreffen weltweit Millionen potenzieller Reisender, Studierender und Arbeitskräfte. Wenn Sie derzeit ein gültiges Visum besitzen, können Sie es weiterhin nutzen, sollten aber internationale Reisen vermeiden, um Komplikationen zu verhindern. Der 90-Tage-Überprüfungszyklus bietet Hoffnung auf Richtlinienanpassungen durch diplomatisches Engagement.
Für alle, die eine Reise in die USA oder eine Einwanderung planen, stellen Sie sicher, dass Ihr Passfoto vor der Beantragung eines Visums den Anforderungen entspricht, da Fotoablehnungen selbst bei befreiten Antragstellern erhebliche Verzögerungen verursachen. Überprüfen Sie die Visaspezifikationen für Ihren spezifischen Dokumenttyp und bleiben Sie über offizielle Kanäle des Außenministeriums über Richtlinienaktualisierungen informiert. Erwägen Sie die Konsultation eines Einwanderungsanwalts, wenn Sie aus einem betroffenen Land kommen und dringende Reisebedürfnisse haben, da Ausnahmeanträge und Befreiungen detaillierte Dokumentation und rechtliche Expertise erfordern.