Überblick: Aktuelle Reisebeschränkungen Oktober 2025
Am 12. Oktober 2025 hat die Europäische Union offiziell ihr Einreise-/Ausreisesystem (EES) gestartet – die größte Änderung der internationalen Reiseanforderungen seit Jahrzehnten. Das neue biometrische Grenzkontrollsystem ersetzt die traditionellen Passstempel und verlangt Fingerabdrücke sowie Gesichtsscans von allen Nicht-EU-Reisenden, die in den Schengen-Raum einreisen. Gleichzeitig setzt die USA umfassende Einreiseverbote durch, die Staatsangehörige aus 19 Ländern betreffen und im Juni 2025 in Kraft traten.
Diese gleichzeitigen Änderungen bedeuten einen grundlegenden Wandel bei der Überquerung internationaler Grenzen. In Kombination mit neuen US-Standortbeschränkungen für Visaanträge und erhöhten Gebühren müssen sich Reisende sorgfältig vorbereiten, um Verzögerungen, Ablehnungen oder unerwartete Kosten an Flughäfen und Grenzübergängen weltweit zu vermeiden.
Wichtige Änderungen der Reisebeschränkungen im Oktober 2025
Mehrere Regierungen haben bedeutende Änderungen eingeführt, die internationale Reisende betreffen. Hier sind die wichtigsten Updates, die Sie kennen müssen:
- Start des EU-Einreise-/Ausreisesystems: Seit dem 12. Oktober 2025 werden biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) von allen Nicht-EU-Staatsangehörigen bei der Einreise in Schengen-Länder erfasst
- US-Einreiseverbote: Vollständige Visasperre für 12 Länder und Teilbeschränkungen für 7 weitere Länder, betroffen sind Staatsangehörige aus Afghanistan, Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Jemen und 13 weiteren Ländern
- Standortregeln für Visaanträge: Seit dem 6. September 2025 müssen US-Visaantragsteller den Antrag nur noch in ihrem Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsland stellen – Anträge in Drittländern sind nicht mehr möglich
- ESTA-Gebührenerhöhung: Die Gebühr für das elektronische Reisegenehmigungssystem stieg am 30. September 2025 von 21 auf 40 US-Dollar für Reisende im Rahmen des Visa Waiver Program
- H-1B-Visabeschränkungen: Neue Zahlungsanforderung von 100.000 US-Dollar seit dem 19. September 2025 für Anträge auf Spezialberufs-Visa
- Abschaffung der Passstempel: Traditionelle Passstempel werden an EU-Grenzen schrittweise bis zum 10. April 2026 abgeschafft und vollständig durch digitale biometrische Aufzeichnungen ersetzt
Die gestaffelte Einführung des EU-EES bedeutet, dass einige Grenzübergänge vorübergehend noch Passstempel verwenden. Allerdings müssen alle Schengen-Einreisepunkte bis zum 10. April 2026 vollständig auf biometrische Verarbeitung umstellen, weshalb die Einhaltung der Vorschriften für Vielreisende unerlässlich ist.
Wer ist von diesen Reisebeschränkungen betroffen
Diese Änderungen betreffen verschiedene Reisegruppen auf unterschiedliche Weise. Es ist entscheidend zu verstehen, wie die neuen Anforderungen auf Ihre spezifische Situation zutreffen.
Für US-Bürger bei Reisen nach Europa
Amerikanische Passinhaber, die EU-Länder besuchen, müssen nun an den Schengen-Grenzen Fingerabdrücke und Gesichtsscans abgeben. Die Registrierung der biometrischen Daten ist nur einmal erforderlich und bleibt drei Jahre gültig. Zusätzlich sollten Reisende vor internationalen Reisen sicherstellen, dass ihr Passfoto den aktuellen Anforderungen entspricht, da veraltete Fotos zu Verzögerungen an automatisierten biometrischen Kiosken führen können.
Für Staatsangehörige der vom US-Einreiseverbot betroffenen Länder
Staatsangehörige der 12 Länder mit vollständigem Einreiseverbot (Afghanistan, Myanmar, Tschad, Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Jemen) unterliegen einer vollständigen Visasperre mit begrenzten humanitären Ausnahmen. Staatsangehörige der 7 Länder mit Teilverbot (Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan, Venezuela) können keine F-, J-, B-1- oder B-2-Visa erhalten, qualifizieren sich aber möglicherweise je nach Umständen für andere Visakategorien.
Für internationale Studierende und H-1B-Arbeitskräfte
Die neue Standortbeschränkung für Visaanträge bedeutet, dass Studierende und Arbeitskräfte nicht mehr US-Visa beantragen können, während sie in Drittländern reisen. Sie müssen in ihr Heimatland oder Wohnsitzland für das Visainterview zurückkehren. H-1B-Antragsteller unterliegen einer zusätzlichen Gebührenanforderung von 100.000 US-Dollar, sofern ihr Arbeitgeber nicht bestimmte Befreiungskriterien erfüllt, die in der Proklamation vom 19. September festgelegt sind.
So navigieren Sie durch das biometrische EU-Einreisesystem – Schritt für Schritt
Eine gute Vorbereitung auf Ihre erste EES-Registrierung gewährleistet einen reibungslosen Grenzübertritt. Befolgen Sie diese Schritte für eine erfolgreiche biometrische Erfassung:
- Gültigkeit des Reisepasses überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass mindestens 6 Monate über Ihr geplantes Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist und leere Seiten für Visastempel enthält, falls erforderlich
- Passfoto aktualisieren: Wenn Ihr aktuelles Passfoto älter als 10 Jahre ist oder nicht den ICAO-Standards entspricht, erwägen Sie eine Erneuerung Ihres Reisepasses, um Probleme bei der Gesichtserkennung an automatisierten Kiosken zu vermeiden
- Früh an der Grenzkontrolle erscheinen: Planen Sie bei der erstmaligen EES-Registrierung zusätzliche 30-60 Minuten ein, da die biometrische Datenerfassung während der Einführungsphase länger dauert als das traditionelle Abstempeln des Passes
- Biometrische Daten vorbereiten: An der Grenze geben Sie 4 Fingerabdrücke ab (beide Zeigefinger und beide Daumen) sowie ein Gesichtsbild, das von Grenzkontrollkameras aufgenommen wird – der Vorgang dauert etwa 5-10 Minuten pro Reisenden
- Registrierungsbestätigung aufbewahren: Ihre biometrischen Daten bleiben 3 Jahre in allen Schengen-Ländern gültig, wodurch nachfolgende Einreisen über automatisierte Selbstbedienungs-Kiosks schneller ablaufen, wo diese verfügbar sind
Wichtige Termine und Zeitplan für Reisebeschränkungen
Merken Sie sich diese kritischen Termine, um Reiseunterbrechungen zu vermeiden:
- 9. Juni 2025: US-Einreiseverbot trat um 00:01 Uhr EDT für 19 Länder mit vollständigen und teilweisen Visabeschränkungen in Kraft
- 6. September 2025: Neue US-Standortregeln für Visaanträge eingeführt – Anträge in Drittländern werden nicht mehr akzeptiert
- 19. September 2025: Zahlungsanforderung von 100.000 US-Dollar für H-1B-Visa für neue Antragseinreichungen in Kraft getreten
- 30. September 2025: ESTA-Gebühr von 21 auf 40 US-Dollar für alle Reisenden im Visa Waiver Program erhöht
- 12. Oktober 2025: EU-Einreise-/Ausreisesystem offiziell an Schengen-Grenzübergängen gestartet
- 10. April 2026: Frist für vollständige EES-Implementierung – alle Schengen-Grenzen müssen die Umstellung auf das biometrische System abschließen und Passstempel vollständig abschaffen
Häufig gestellte Fragen zu Reisebeschränkungen
Benötige ich einen biometrischen Reisepass für Reisen in die EU?
Nein, Sie benötigen keinen biometrischen Reisepass für die Einreise in die EU unter dem neuen EES. Reisende mit biometrischen Reisepässen können jedoch schnellere Selbstbedienungs-Kiosks an teilnehmenden Grenzübergängen nutzen. Nicht-biometrische Reisepässe werden weiterhin akzeptiert, aber Sie müssen den biometrischen Registrierungsprozess mit einem Grenzkontrollbeamten durchlaufen, was in Stoßzeiten länger dauern kann.
Kann ich trotzdem ein US-Visum erhalten, wenn ich aus einem Land mit Einreisebeschränkungen komme?
Für Staatsangehörige der 19 eingeschränkten Länder gibt es begrenzte Ausnahmen. Inhaber einer Green Card (rechtmäßig dauerhafte Aufenthaltsberechtigte) sind vom Verbot ausgenommen. Ausländische Staatsangehörige, die zum 9. Juni 2025 gültige Visa besaßen, können diese bis zum Ablauf weiterhin nutzen. Humanitäre Ausnahmegenehmigungen können unter extremen Umständen verfügbar sein, aber die Genehmigung liegt im Ermessen der Behörden und erfordert umfangreiche Dokumentation zum Nachweis der Berechtigung unter den Ausnahmen im nationalen Interesse.
Wie lange dauert die biometrische EU-Registrierung?
Die erstmalige EES-Registrierung dauert typischerweise 5-10 Minuten pro Reisenden an der Grenzkontrolle. Familien sollten insgesamt 30-60 Minuten für die Bearbeitung einplanen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Fingerabdruckerfassung befreit, benötigen aber trotzdem Gesichtsbilder. Nach der Registrierung bleiben Ihre biometrischen Daten 3 Jahre gültig, wodurch zukünftige Einreisen über automatisierte Systeme deutlich schneller ablaufen.
Was passiert, wenn mein Visaantrags-Standort nicht mit meinem aktuellen Aufenthaltsort übereinstimmt?
Nach den Regeln vom 6. September 2025 müssen Sie US-Visa in Ihrem Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsland beantragen. Wenn Sie sich vorübergehend in einem Drittland aufhalten, müssen Sie für Ihr Visainterview in Ihr Heimatland zurückkehren. Begrenzte Ausnahmen gibt es für diplomatisches Personal, Studierende in fortlaufender Ausbildung und Personen mit dokumentierten Notfällen, aber diese erfordern eine besondere Genehmigung der US-Botschaft oder des Konsulats.
Was Reisende wissen müssen – Das Wichtigste
Die Aktualisierungen der Reisebeschränkungen im Oktober 2025 stellen die bedeutendsten Änderungen der internationalen Reiseanforderungen seit den Sicherheitsmaßnahmen nach dem 11. September dar. Das biometrische Einreise-/Ausreisesystem der EU verändert grundlegend, wie Nicht-EU-Reisende in Schengen-Länder einreisen, während US-Einreiseverbote und Visaantrags-Beschränkungen zusätzliche Hürden für Millionen internationaler Besucher schaffen. Reisende sollten ihre Berechtigung rechtzeitig vor geplanten Reisen überprüfen.
Bevor Sie internationale Reisen buchen, stellen Sie sicher, dass Ihr Passfoto den aktuellen Anforderungen sowohl für traditionelle Einreise als auch für biometrische Scansysteme entspricht. VisaPics ist spezialisiert auf konforme Pass- und Visafotos für 172 Länder und über 952 Dokumenttypen und hilft Reisenden, kostspielige Verzögerungen an Grenzen und Botschaften zu vermeiden. Prüfen Sie unsere umfassenden Spezifikationen für Visafotos, um die richtigen Dokumente für Ihre bevorstehende internationale Reise vorzubereiten, und überprüfen Sie vor der Abreise immer die aktuellen Anforderungen bei der offiziellen Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes.