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Travel Updates November 17, 2025

Reisebeschränkungen November 2025: 7 wichtige Änderungen für internationale Reisende

Im November 2025 traten bedeutende Reisebeschränkungen in Kraft, darunter das Ende der Visumsbearbeitung in Drittländern am 1. November und die Einführung des biometrischen Entry/Exit-Systems (EES) am Flughafen Zürich am 17. November. Diese Änderungen betreffen Millionen internationaler Reisender weltweit.

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Wichtige Reisebeschränkungen treten im November 2025 in Kraft

Der November 2025 bringt weitreichende Reisebeschränkungen, die Millionen internationaler Reisender weltweit betreffen. Am 1. November beendete das US-Außenministerium die Bearbeitung von Einwanderungsvisa in Drittländern, während Europa sein Entry/Exit-System (EES) erweiterte, das biometrische Daten von allen Nicht-EU-Reisenden verlangt. Zuletzt führte der Flughafen Zürich am 17. November die vollständige biometrische EES-Erfassung ein.

Diese Änderungen stellen die bedeutendste Überarbeitung der internationalen Reisebestimmungen seit Jahren dar. Von strengeren Vorschriften für Visum-Interview-Standorte bis hin zur obligatorischen Fingerabdruckerfassung an europäischen Grenzen müssen Reisende nun komplexe neue Anforderungen bewältigen, die ihre Reisepläne beeinflussen können.

Wichtige Änderungen der Reisebeschränkungen im November 2025

Sieben entscheidende Änderungen traten diesen Monat in Kraft und verändern grundlegend, wie sich internationale Reisende auf ihre Reisen vorbereiten:

  • 1. November 2025: US-Einwanderungsvisum-Antragsteller müssen ihr Interview ausschließlich in ihrem Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsland führen – die Bearbeitung in Drittländern wurde abgeschafft
  • 1. November 2025: Europas EES wird auf Dover und alle Kanalübergänge ausgeweitet und erfordert die Erfassung biometrischer Daten
  • 17. November 2025: Der Flughafen Zürich startet die vollständige EES-Implementierung mit Kiosken für Fingerabdruck- und Gesichtserkennung
  • Seit 9. Juni 2025 fortlaufend: Das US-Einreiseverbot bleibt für 19 Länder bestehen, mit möglicher Ausweitung auf 36 weitere Nationen
  • November 2025: Neue gesundheitsbezogene Visum-Überprüfung erfordert Nachweis finanzieller Eigenständigkeit für Gesundheitskosten
  • Ab sofort gültig: Visum-Termingebühren sind nicht zwischen Ländern übertragbar – Buchungsfehler führen zum Verlust der Zahlung

Darüber hinaus hatte das Außenministerium bereits am 6. September 2025 die Bearbeitung von Nichteinwanderungsvisa in Drittländern beendet, was den Weg für die Einwanderungsvisum-Beschränkungen im November ebnete. Außerdem sollten Reisende beachten, dass über das EES erfasste biometrische Daten drei Jahre lang für alle Schengen-Länder gültig bleiben.

Wer ist von diesen Reisebeschränkungen betroffen

Diese weitreichenden Änderungen betreffen verschiedene Reisegruppen auf unterschiedliche Weise. Es ist wichtig zu verstehen, wie diese Beschränkungen auf Ihre spezifische Situation zutreffen, um Verzögerungen oder Einreiseverweigerungen zu vermeiden.

Für US-Visum-Antragsteller

Wenn Sie ein US-Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisum beantragen, müssen Sie Interviews jetzt ausschließlich bei US-Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsland vereinbaren. Die beliebte Praxis der „Drittlandbearbeitung" – bei der Antragsteller Interviews in Ländern wie Kanada oder Mexiko führten – ist nicht mehr gestattet, außer in seltenen humanitären, medizinischen oder außenpolitischen Ausnahmefällen. Wenn Sie versehentlich einen Termin im falschen Land buchen, verfällt Ihre nicht erstattungsfähige Visumgebühr.

Für Reisende in den Schengen-Raum

Nicht-EU-Reisende, die eines der 30 Schengen-Länder besuchen, müssen jetzt an Grenzübergängen biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsscans) abgeben. Diese Anforderung gilt an Flughäfen wie Zürich (seit dem 17. November) sowie an Landübergängen in Dover und den Kanalhäfen (seit dem 1. November). Eine Vorabregistrierung ist jedoch nicht möglich – Sie müssen den Prozess bei der Ankunft an der Grenze durchführen, was in der Einführungsphase zu längeren Wartezeiten führen kann.

Für Staatsangehörige von Ländern mit Einreiseverbot

Bürger aus 19 Ländern unterliegen seit dem 9. Juni 2025 fortlaufenden US-Einreisebeschränkungen. Zwölf Länder (Afghanistan, Tschad, Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Myanmar, Somalia, Sudan und Jemen) unterliegen vollständigen Einreiseverboten, während sieben weitere (Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan und Venezuela) Teilbeschränkungen für bestimmte Visumkategorien einschließlich F- und J-Visa unterliegen. Wichtig: Doppelstaatsbürger können mit Pässen aus nicht betroffenen Ländern einreisen, und rechtmäßige ständige Einwohner bleiben ausgenommen.

So erfüllen Sie die neuen Visum-Interview-Anforderungen – Schritt für Schritt

Befolgen Sie diese Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr Visumantrag den neuen Standortbeschränkungen entspricht:

  1. Bestimmen Sie Ihr Wohnsitzland: Stellen Sie fest, wo Sie rechtlich wohnen, nicht nur wo Sie sich vorübergehend aufhalten oder arbeiten
  2. Prüfen Sie den Botschaftsbetrieb: Besuchen Sie die Website der US-Botschaft in Ihrem Wohnsitzland, um zu bestätigen, dass Einwanderungsvisum-Dienste verfügbar und betriebsbereit sind
  3. Beantragen Sie bei Bedarf eine Ausnahme: Wenn Ihr Land keine Einwanderungsvisum-Dienste anbietet (wie Afghanistan, Haiti oder Eritrea), kontaktieren Sie das National Visa Center (NVC), um einem zugewiesenen Bearbeitungsstandort zugeordnet zu werden
  4. Buchen Sie beim ersten Mal den richtigen Standort: Überprüfen Sie Ihren Terminstandort vor der Zahlung – Gebühren sind nicht übertragbar und Sie verlieren Ihr Geld bei Buchung im falschen Land
  5. Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten: Erwarten Sie verstärkte Überprüfungen und Bearbeitungsverzögerungen, da sich die Konsularstellen an die neuen Richtlinienbeschränkungen anpassen
  6. Stellen Sie erforderliche Dokumente zusammen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Passfoto den offiziellen Anforderungen entspricht – besuchen Sie VisaPics, um zu überprüfen, ob Ihr Foto den aktuellen US-Visum-Spezifikationen entspricht

So funktioniert das biometrische EES-System Europas – Schritt für Schritt

Das Verständnis des EES-Registrierungsprozesses hilft Ihnen, sich auf reibungslosere Grenzübertritte vorzubereiten:

  1. Ankunft an der Grenzkontrolle: Begeben Sie sich zu den vorgesehenen EES-Kiosken oder besetzten Schaltern im Passkontrollbereich (der Flughafen Zürich hat Kioske in der Haupthalle und im Dock B)
  2. Gesichtsscan abgeben: Schauen Sie direkt in die Kamera zur Gesichtsbilderfassung – nehmen Sie Brillen und Hüte für eine klare biometrische Aufnahme ab
  3. Fingerabdrücke abgeben: Legen Sie alle Finger wie von den Grenzbeamten angewiesen auf den Scanner – dies dauert bei der Erstregistrierung in der Regel 2-3 Minuten
  4. Elektronischen Datensatz erstellen: Ihre biometrischen Daten und Ein-/Ausreiseinformationen werden in der EES-Datenbank gespeichert, die allen Schengen-Staaten drei Jahre lang zugänglich ist
  5. Folgende Einreisen: Bei zukünftigen Besuchen innerhalb von drei Jahren werden Ihre Fingerabdrücke mit den gespeicherten Daten abgeglichen, was eine schnellere Bearbeitung ermöglicht – eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich

Wichtige Termine und Zeitplan für Reisebeschränkungen

Merken Sie sich diese wichtigen Termine, um die neuen Anforderungen einzuhalten:

  • 9. Juni 2025: Das staatsangehörigkeitsbasierte US-Einreiseverbot für 19 Länder trat um 00:01 Uhr EDT in Kraft
  • 6. September 2025: Die Nichteinwanderungsvisum-Bearbeitung in Drittländern endete – Antragsteller müssen Interviews im Wohnsitz-/Staatsangehörigkeitsland führen
  • 12. Oktober 2025: Europas EES startete an den Flughäfen Basel und Genf mit biometrischer Datenerfassung
  • 1. November 2025: Die Einwanderungsvisum-Bearbeitung in Drittländern wurde abgeschafft; EES wird auf Dover und Kanalübergänge ausgeweitet
  • 17. November 2025: Der Flughafen Zürich führt die vollständige biometrische EES-Erfassung für alle internationalen Ankünfte ein
  • 7. Mai 2025: Die Durchsetzung des US REAL ID für Inlandsflüge beginnt (kommende Frist)
  • April 2026: Vollständige EES-Einführung in allen 30 Schengen-Ländern geplant

Häufig gestellte Fragen

Kann ich im November 2025 noch Visa in Drittländern bearbeiten lassen?

Nein, die Visumsbearbeitung in Drittländern endete für Nichteinwanderungsvisa am 6. September 2025 und für Einwanderungsvisa am 1. November 2025. Sie müssen Visum-Interviews jetzt ausschließlich bei US-Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsland vereinbaren. Begrenzte Ausnahmen bestehen nur aus humanitären Gründen, bei medizinischen Notfällen oder wenn Ihr Wohnsitzland den Visumbetrieb eingestellt hat.

Wie lange dauert die biometrische EES-Registrierung in Europa?

Die erstmalige EES-Registrierung dauert in der Regel 2-5 Minuten pro Reisenden für Fingerabdruck- und Gesichtsscans. Während der Einführungsphase an neu implementierten Standorten wie dem Flughafen Zürich sollten Sie jedoch mit längeren Wartezeiten von 15-30 Minuten rechnen, da die Reisenden mit dem Prozess noch nicht vertraut sind. Nach der Registrierung bleiben Ihre biometrischen Daten drei Jahre lang für alle Schengen-Länder gültig, was nachfolgende Einreisen beschleunigt.

Was passiert, wenn ich aus einem Land mit Einreiseverbot komme?

Wenn Sie Staatsbürger eines der 12 vollständig gesperrten Länder sind (Afghanistan, Tschad, Republik Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Myanmar, Somalia, Sudan, Jemen), können Sie unter keiner Visumkategorie in die USA einreisen. Staatsbürger der 7 teilweise eingeschränkten Länder (Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan, Venezuela) sind von F- und J-Visa ausgeschlossen, können aber für andere Visumtypen in Frage kommen. Ausnahmen gelten für Doppelstaatsbürger, die Pässe aus nicht betroffenen Ländern verwenden, sowie für rechtmäßige ständige Einwohner.

Muss ich mich für Europas EES-System vorab registrieren?

Nein, eine Vorabregistrierung für das EES-System ist nicht möglich. Die Europäische Union verlangt, dass Verifizierung und biometrische Datenerfassung direkt an der Grenze bei der Einreise erfolgen. Sie können diesen Prozess nicht online oder vor der Reise abschließen, planen Sie daher zusätzliche Zeit an Flughäfen und Grenzübergängen für die Erstregistrierung ein.

Werden meine Visum-Termingebühren erstattet, wenn ich das falsche Land buche?

Nein, US-Visum-Termingebühren sind nicht zwischen Ländern übertragbar. Wenn Sie versehentlich Ihr Visum-Interview bei einer Botschaft in einem Land buchen, in dem Sie nicht wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit Sie nicht besitzen, verfällt Ihre gesamte Zahlung und Sie müssen erneut bezahlen, um am richtigen Standort zu buchen. Überprüfen Sie Ihre Berechtigung vor der Terminvereinbarung, um den Verlust von mehreren hundert Euro an Gebühren zu vermeiden.

Was Sie über die Reisebeschränkungen im November 2025 wissen müssen

Die Reisebeschränkungen vom November 2025 stellen eine grundlegende Verschiebung hin zu strengeren Grenzkontrollen und Visumsbearbeitungen weltweit dar. Die Abschaffung der Visumsbearbeitung in Drittländern in Kombination mit der obligatorischen biometrischen Erfassung in ganz Europa bedeutet, dass internationale Reisende mit komplexeren Anforderungen als je zuvor konfrontiert sind. Planen Sie daher zusätzliche Zeit sowohl für Visumanträge als auch für Grenzübertritte ein, um verpasste Flüge oder Einreiseverweigerungen zu vermeiden.

Bevor Sie Ihre nächste internationale Reise antreten, überprüfen Sie, ob Ihr Passfoto alle aktuellen Anforderungen für Visumanträge und Grenzkontrollsysteme erfüllt. Besuchen Sie VisaPics, um sicherzustellen, dass Ihr Foto den offiziellen Spezifikationen für über 952 Dokumenttypen in 172 Ländern entspricht – das spart Zeit und verhindert Antragsablehnungen aufgrund nicht konformer Fotos.

Original Source

U.S. Department of State & European Union Council

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