Wichtige Reisebeschränkungen treten im November 2025 in Kraft
Ab dem 1. November 2025 müssen internationale Reisende erhebliche neue Reisebeschränkungen und Einreisebestimmungen in den Vereinigten Staaten, Europa und dem Vereinigten Königreich beachten. Die bedeutendste Änderung verlangt von allen Antragstellern für US-Einwanderungsvisa, dass sie Interviews in ihrem Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzland wahrnehmen müssen – die Möglichkeit der Visabearbeitung in Drittländern entfällt damit.
Diese Neuerungen erfolgen zeitgleich mit der Fertigstellung der schrittweisen Einführung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) an wichtigen Kanalübergängen in Europa, während die USA weiterhin nationalitätsbasierte Einreiseverbote für 19 Länder seit Juni 2025 durchsetzen. Zusätzlich deckt das britische System der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) nun nahezu alle visumbefreiten Besucher ab.
Wichtige Änderungen bei Reisebeschränkungen im November 2025
Die folgenden Beschränkungen und Anforderungen sind im November 2025 in Kraft getreten oder wurden erweitert:
- US-Visuminterviewort-Anforderung: Ab dem 1. November müssen Antragsteller für Einwanderungsvisa ihre Interviews ausschließlich in ihrem Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsland vereinbaren
- Europas EES an Kanalübergängen: Ab dem 1. November wird das Einreise-/Ausreisesystem auf Autofahrer in Dover und an Kanalübergängen ausgeweitet (Reisebusse seit dem 12. Oktober)
- Schweizer EES-Start: Der Flughafen Zürich führt am 17. November 2025 die biometrische Ein-/Ausreisekontrolle ein
- US-Einreiseverbot: Vollständige Einreisesperre für 12 Länder; teilweise Beschränkungen bestehen seit dem 9. Juni 2025 für 7 weitere Nationen
- UK-ETA-Pflicht: Elektronische Reisegenehmigung erforderlich für alle visumbefreiten Staatsangehörigen, einschließlich Amerikaner, Kanadier und Europäer (seit Januar-April 2025)
- Kuba-Reisebeschränkungen: Erweiterte US-Beschränkungen für kubanische Staatsangehörige seit Mitte Oktober 2025, was zu Verzögerungen bei der Visabearbeitung führt
Darüber hinaus zeigt das Visa Bulletin vom November 2025 moderate Bewegungen in den Kategorien für Familiennachzug, wobei F2A um einen Monat zurückgesetzt wurde und F2B auf den 8. März 2017 vorgerückt ist. Diese Änderungen betreffen Tausende von Antragstellern, die auf die Aktualität ihrer Prioritätsdaten warten.
Wer von den neuen Reisebeschränkungen betroffen ist
Die Aktualisierungen der Reisebeschränkungen im November 2025 betreffen verschiedene Gruppen internationaler Reisender unterschiedlich. Es ist wichtig zu verstehen, wie sich diese Änderungen auf Ihre Reisepläne auswirken, um Verzögerungen und Komplikationen zu vermeiden.
Für US-Visumantragsteller
Alle Antragsteller für Einwanderungsvisa müssen ihre Interviews nun ausschließlich in ihrem Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsland wahrnehmen – die Bearbeitung in Drittländern entfällt. Dies gilt für familienbasierte, beschäftigungsbasierte und Diversity-Visa-Kategorien. Zudem unterliegen Antragsteller für Nichteinwanderungsvisa (Touristen, Studenten, Arbeitnehmer) dieser Anforderung bereits seit September 2025, was für viele zu höheren Reisekosten und längeren Bearbeitungszeiten führt.
Für Reisende nach Europa
Nicht-EU-Bürger, die in die 30 Schengen-Länder reisen, müssen bei der Überquerung der Außengrenzen nun biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsscans) abgeben. Wenn Sie mit dem Auto durch Dover fahren oder eine Fähre nach Frankreich nehmen, müssen Sie ab dem 1. November 2025 mit der EES-Erfassung rechnen. Ihre Fingerabdrücke bleiben jedoch drei Jahre gültig, sodass Sie sich nur einmal registrieren müssen.
Für US-amerikanische und kanadische Staatsangehörige bei UK-Besuchen
Alle Amerikaner und Kanadier benötigen seit dem 8. Januar 2025 eine britische elektronische Reisegenehmigung (ETA), während europäische Staatsangehörige diese seit dem 2. April 2025 benötigen. Die Kosten betragen 16 £ (etwa 20 USD), gültig für mehrere Reisen über zwei Jahre. Reisende sollten daher mindestens drei Werktage vor der Abreise einen Antrag stellen, um sicherzustellen, dass ihr Passfoto den britischen Anforderungen entspricht.
Für Staatsangehörige betroffener Länder
Bürger aus 12 verbotenen Ländern (Afghanistan, Myanmar, Tschad, Kongo, Äquatorialguinea, Eritrea, Haiti, Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Jemen) können nicht in die USA einreisen, es sei denn, sie besaßen vor dem 9. Juni 2025 gültige Visa. Zusätzlich unterliegen sieben Länder teilweisen Einreiseverboten, die Touristen- und Studentenvisa betreffen (Burundi, Kuba, Laos, Sierra Leone, Togo, Turkmenistan, Venezuela).
So navigieren Sie durch die neuen Reisebeschränkungen – Schritt für Schritt
Befolgen Sie diese Schritte, um die Einhaltung der neuesten Reisebeschränkungen sicherzustellen:
- Prüfen Sie die Anforderungen für Ihre Staatsangehörigkeit: Besuchen Sie travel.state.gov oder gov.uk, um zu bestätigen, ob Sie basierend auf Ihrem Reisepass Visa, ETAs oder eine biometrische Registrierung benötigen
- Beantragen Sie erforderliche Genehmigungen frühzeitig: Reichen Sie UK-ETA-Anträge mindestens 5-7 Tage vor der Reise ein; die Bearbeitung dauert in der Regel 3 Werktage, kann aber in Stoßzeiten länger dauern
- Vereinbaren Sie Visuminterviews am richtigen Ort: Wenn Sie US-Visa beantragen, buchen Sie Termine nur bei Botschaften/Konsulaten in Ihrem Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsland, um automatische Ablehnungen zu vermeiden
- Bereiten Sie biometrische Daten für Europa vor: Planen Sie bei Reisen in Schengen-Länder zusätzliche Zeit an Grenzen für Fingerabdruck- und Gesichtsscans bei Ihrer ersten Einreise nach November 2025 ein
- Überprüfen Sie die Passfoto-Spezifikationen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Passfoto den aktuellen Anforderungen entspricht, bevor Sie Visa oder Reisegenehmigungen beantragen, da veraltete Fotos zu Antragsablehnungen führen
- Überprüfen Sie die Einreisebestimmungen 72 Stunden vor der Abreise: Reisebeschränkungen können sich schnell ändern; verifizieren Sie die aktuellen Anforderungen auf offiziellen Regierungswebsites oder in den länderspezifischen Leitfäden von VisaPics
Wichtige Termine und Zeitplan für Reisebeschränkungen
Merken Sie sich diese wichtigen Termine in Ihrem Reisekalender, um die neuen Anforderungen einzuhalten:
- 1. November 2025: US-Einschränkung für Einwanderungsvisa-Intervieworte tritt in Kraft; Europas EES wird auf Autofahrer in Dover ausgeweitet
- 17. November 2025: Flughafen Zürich beginnt mit der biometrischen EES-Erfassung für alle internationalen Ankünfte
- 10. April 2026: Vollständige EES-Einführung in allen 30 Schengen-Ländern an sämtlichen Grenzübergängen abgeschlossen
- Ende 2026: Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) startet und erfordert eine Vorabreisegenehmigung ähnlich dem US-amerikanischen ESTA (mit 6-monatiger Übergangsfrist)
- Fortlaufend seit 9. Juni 2025: Das US-amerikanische nationalitätsbasierte Einreiseverbot bleibt für 19 Länder bestehen, mit möglicher Ausweitung auf 36 weitere Nationen
Häufig gestellte Fragen zu Reisebeschränkungen
Brauche ich ein ETA für den Transit durch das Vereinigte Königreich?
Ja, wenn Sie während des Transits die britische Grenzkontrolle passieren, benötigen Sie eine elektronische Reisegenehmigung, unabhängig davon, wie lange Sie sich am Flughafen aufhalten. Das 16 £ teure ETA ist zwei Jahre oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses gültig und deckt mehrere Transitaufenthalte ab. Wenn Sie jedoch im Transitbereich bleiben, ohne die Grenzkontrolle zu passieren, ist kein ETA erforderlich.
Kann ich nach dem 1. November ein US-Visum in einem Drittland beantragen?
Nein, ab dem 1. November 2025 müssen Antragsteller für Einwanderungsvisa ihr Interview ausschließlich in ihrem Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitsland wahrnehmen. Die Bearbeitung in Drittländern ist nicht mehr möglich, womit das sogenannte „Visa-Shopping" endet. Diese Regel gilt für Nichteinwanderungsvisa bereits seit September 2025. Wenn Sie jedoch bereits ein gültiges Visum besitzen, das vor diesen Daten ausgestellt wurde, bleibt es bis zum Ablaufdatum gültig.
Wie lange dauert die biometrische EES-Registrierung an europäischen Grenzen?
Die erstmalige EES-Registrierung dauert in der Regel 5-10 Minuten pro Person für die Fingerabdruckerfassung und Gesichtsbildaufnahme. Nach der Registrierung sind Ihre biometrischen Daten drei Jahre gültig, und nachfolgende Grenzübertritte werden schneller. Reisende sollten während der Einführungsphase von November bis Dezember 2025 früher als gewöhnlich an Häfen und Flughäfen erscheinen, um mögliche Verzögerungen einzukalkulieren.
Gibt es Ausnahmen vom US-Einreiseverbot?
Ja, das Einreiseverbot vom Juni 2025 enthält begrenzte Ausnahmen für US-Bürger, rechtmäßige ständige Einwohner, Inhaber gültiger Visa (die vor dem 9. Juni 2025 ausgestellt wurden) und bestimmte humanitäre Fälle. Ausnahmegenehmigungen im nationalen Interesse können im Einzelfall gewährt werden. Zusätzlich sind Personen, die sich am 9. Juni 2025 physisch in den USA aufhielten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nicht betroffen.
Was Sie vor internationalen Reisen wissen müssen
Die Aktualisierungen der Reisebeschränkungen im November 2025 stellen die bedeutendsten Änderungen bei internationalen Reisebestimmungen seit Jahren dar. Mit der US-amerikanischen Einschränkung der Visumintervieworte, der europäischen Einführung umfassender biometrischer Grenzkontrollen und der britischen Pflicht zur Vorabreisegenehmigung müssen Reisende sorgfältiger planen und mehr Zeit für die Einhaltung der Vorschriften einkalkulieren.
Überprüfen Sie vor der Buchung internationaler Reisen Ihre spezifischen Anforderungen basierend auf Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Reiseziel. Stellen Sie sicher, dass Ihr Passfoto den aktuellen Spezifikationen für Visumanträge und Reisegenehmigungen entspricht, da nicht konforme Fotos die häufigste Ursache für Antragsablehnungen sind. Prüfen Sie außerdem die Visabearbeitungszeiten in Ihrem Wohnsitzland, da die neue Interviewort-Anforderung die Wartezeiten bei bestimmten Konsulaten erheblich verlängern kann. Besuchen Sie VisaPics für länderspezifische Fotoanforderungen und Anleitungen für Visumanträge, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente allen offiziellen Standards entsprechen.